Dreifachnamen bleiben weiterhin verboten

Karlsruhe (dts) – Dreifachnamen bleiben in Deutschland weiterhin verboten. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht wies damit die Klage eines Ehepaares zurück. Das Paar hatte geklagt, weil die Frau den Doppelnamen des Mannes annehmen und ihren eigenen hinzufügen wollte. Die beiden begründeten ihre Klage unter anderem damit, dass sie die mit ihrem bisherigen Namen verbundene Anerkennung nicht verlieren wollen. Der Mann ist Anwalt und die Frau Zahnärztin. Mit der seit 1993 geltenden Regelung soll die Bildung von überlangen Namensketten verhindert werden.

(C) dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Keine Kommentare möglich.