Gericht entscheidet heute über Verbot von Dreifachnamen
Karslruhe (dts) – Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über das Verbot von Dreifachnamen. Derzeit ist es untersagt, einem Doppelnamen noch einen Nachnamen hinzuzufügen oder auch einem Ehenamen einen Doppelnamen anzuhängen. Geklagt hat ein Ehepaar, weil die Frau den Doppelnamen des Mannes annehmen und ihren eigenen hinzufügen wollte. Das Paar begründet ihre Klage unter anderem damit, dass die mit ihrem bisherigen Namen verbundene Anerkennung nicht verlieren wolle. Der Mann ist Anwalt und die Frau Zahnärztin. Bundesjustizministerin Zypries hatte die seit 1993 geltende Regelung damit begründet, dass es sonst die Möglichkeit zur Bildung unbegrenzter Namensketten gäbe.
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