Private Krankenkassen mit Klage gegen Gesundheitsreform gescheitert
Karslruhe (dts) – Die privaten Krankenversicherer sind mit ihrer Klage gegen die Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Demnach ist die Gesundheitsreform aus dem Jahr 2007 rechtens und Privatkassen müssen einen Basistarif für alle anbieten. Die Branche muss zudem die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel eines Versicherten zu einer anderen privaten Kasse ebenso hinnehmen, sowie längere Sperrfristen beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Die Versicherer hatten geklagt, weil sie unter anderem in dem Basistarif einen existenzgefährdenden Eingriff in ihr Geschäftsmodell sahen. Für diesen Tarif müssen laut Gesundheitsreform dieselben Bedingungen gelten wie für die Tarife der gesetzlichen Krankenkassen.
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Hinweis: Die Krankenversicherung ist eine notwendige Vorsorge. Als Voraussetzung für eine private Versicherung gilt derzeit bei Angestellten ein Bruttoeinkommen von 48.150 Euro im Jahr. Beamte, Freiberufler und Selbständige können sich grundsätzlich privat krankenversichern.