Urteil für Tequila-Prozess: Drei Jahre und fünf Monate Haft

Berlin (dts) – Am Freitag ist das Urteil im sogenannten “Tequila-Prozess” gesprochen worden: Der ehemalige Wirt wurde für die Tat zu 3 Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte im Februar 2007 ein tödlich endendes Tequila-Wett-Trinken mit einem 16-jährigen veranstaltet und ihm mehr als 45 Tequila ausgeschenkt. Der Junge fiel aufgrund einer Alkoholvergiftung ins Koma und verstarb vier Wochen später im Krankenhaus. Im Vorfeld zu den Verhandlungen hatte der Wirt sich zu den Vorwürfen nicht äußern wollen. Vor Gericht hatte er sich dann bei der Mutter entschuldigt und angekündigt, die Strafe in jedem Fall akzeptieren zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld eine vierjährige Haftstrafe wegen “Körperverletzung mit Todesfolge und Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz” gefordert.

(C) dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Keine Kommentare möglich.