Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen – Tipps und Fallstricke

Bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind zahlreiche Details zu beachten. Damit im Fall einer Berufsunfähigkeit keine unangenehmen Überraschungen drohen, muss insbesondere auf einige Vertragsklauseln geachtet werden, die im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten können.

Abstrakte Verweisung

Ein sehr wichtiges Unterscheidungskriterium der unterschiedlichen Angebote ist das so genannte abstrakte Verweisungsrecht. Behält sich der Versicherer dieses Recht vor, kann er den Versicherten auf andere Berufe verweisen, wenn er in seinem ausgeübten Beruf berufsunfähig wird. Diese Verweisungsberufe müssen der Qualifikation und der beruflichen Stellung des Versicherungsnehmers entsprechen. Eine vage Formulierung, die nicht selten Anlass zu langwierigen Auseinandersetzungen gibt. Kritisch ist insbesondere, dass der Versicherer keine tatsächlich verfügbaren freien Stellen in den Verweisungsberufen nachweisen muss. Der Hinweis auf einen gesundheitlich noch ausübbaren Beruf genügt, um die Leistungen zu verweigern. Einige Anbieter bieten spezielle Policen für Berufsstarter an, die ein abstraktes Verweisungsrecht beinhalten. Das reduziert die Kosten erheblich und kann in dieser speziellen Situation akzeptabel sein, sofern ein späterer Wechsel in einen Tarif ohne abstrakte Verweisung möglich ist. Der Versicherer sollte vertraglich zusichern, diesen Wechsel ohne eine erneute Prüfung der Gesundheit jederzeit zu ermöglichen.

Drohende Fallstricke im Ernstfall

Ein bisweilen unterschätztes Vertragsdetail ist die Stundung der Beiträge ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente. Das Einkommen sinkt in dieser Phase üblicherweise dramatisch, Selbständige erzielen während dieser Zeit oft überhaupt keine Einnahmen mehr. Werden die Versicherungsbeiträge nicht gestundet, kann der Versicherungsschutz wegen entstehender Beitragsrückstände verloren gehen. Dasselbe droht, wenn die Berufsunfähigkeit Folge einer Erkrankung ist, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorlag, aber noch nicht bekannt war. Ein durchaus nicht seltener Fall, zahlreiche angeborene Erkrankungen werden beispielsweise erst spät diagnostiziert. Die Versicherung kann in diesem Fall rückwirkend vom Vertrag zurücktreten, wenn sie nicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet. Ebenfalls dramatische Folgen kann eine zu lange Prognosedauer haben. Diese gibt an, wie lange der Versicherungsnehmer voraussichtlich berufsunfähig sein muss, um einen Leistungsanspruch zu haben. Ärzte neigen dazu, zu Beginn einer Erkrankung bzw. Therapie zunächst vorsichtige Prognosen abzugeben, um erste Therapieerfolge abzuwarten. Eine längere Prognosedauer als sechs Monate sollte daher keinesfalls akzeptiert werden, ansonsten droht eine lange einkommenslose Übergangsphase zu Anfang der Berufsunfähigkeit. Bereits hier wird klar: Man sollte verschiedene Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen und im Detail hinschauen. Doch es gibt einen weiteren Punkt, der ein Augenmerk wert ist:

Dynamisierung der Rente

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss sich geänderten Umständen anpassen. Dazu ist zweierlei zu beachten. Zunächst sollte die anfänglich vereinbarte Rentenhöhe jährlich automatisch wachsen, da die Rente ansonsten erheblichen Kaufkraftverlusten unterliegt. Einige Anbieter passen die Rentenhöhe jährlich dynamisch gemäß der offiziellen Inflationsrate an, andere erhöhen die Rente jährlich um den gleichen Prozentsatz. Eines von beiden sollte in jedem Fall vertraglich vereinbart werden. Nur so kann die Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Zweck erfüllen, den Lebensstandard weitgehend zu sichern. Dazu ist es auch erforderlich, dass der Versicherungsnehmer den Schutz privaten oder beruflichen Änderungen anpassen kann. Eine Ausweitung des Schutzes sollte ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein, wenn das Einkommen deutlich steigt oder z.B. eine Familie gegründet wird.

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